E-Bike & Pedelec: Radfahren will gelernt sein
Der Frühling steht in den Startlöchern und sobald die Sonne ihre ersten warmen Strahlen zu uns schickt, holen viele ihre Fahrräder aus der Garage und brechen zu einer Radtour auf. Für Senioren und Menschen mit einer körperlichen Einschränkung können Elektrofahrräder eine Möglichkeit darstellen, an solchen Ausflügen teilzunehmen. Aber Achtung, E-Bikes und Pedelecs können Gefahren bergen.
Auf dem ersten Blick überwiegen die Vorteile der Elektrofahrräder. Dank des Motors, mit dem die Zweiräder ausgestattet sind, werden sie für viele Menschen zum beliebten Helfer, zum Beispiel bei einer Fahrt auf hügeliger Strecke oder einer längeren Radtour. Elektrofahrräder verleihen den Menschen, für die das normale Radfahren zu anstrengend wird bzw. die befürchten unterwegs ihre Kräfte zu verlieren, ein Stück Mobilität und Freiheit. Dies hat dazu geführt, dass die Verkaufszahlen von E-Bikes und Pedelecs seit Jahren ansteigen.
Gefahr der Elektrofahrräder
Es gibt eine Kehrseite der Medaille und das ist das höhere Unfallrisiko. Zeitgleich mit dem Anstieg der Verkaufszahlen von E-Bikes und Pedelecs schnellten die Unfallzahlen in die Höhe. Die Gründe sind schnell ausgemacht. Mit einem Elektrofahrrad ist man, sobald man den Motor nutzt, schneller unterwegs als mit einem herkömmlichen Rad. Die Bremswege werden ebenfalls länger und wenn man stürzt, geschieht dies oft aus einem höheren Tempo heraus. Experten haben außerdem herausgefunden, dass das Tempo der Elektroräder von ihren Nutzern oft unterschätzt wird. Viele Unfälle geschehen auf Strecken mit einem Gefälle, auf denen die Räder noch flotter unterwegs sind, als auf gerader Strecke. Laut einer aktuellen Statistik des Auto Clubs von Europa (ACE) stürzen vor allem Senioren oft mit einem Elektrofahrrad, da sie Probleme mit der Beherrschung des Zweirades haben.
Die Polizei weiß um dieses Problem und bietet mancherorts Kurse an, bei denen Senioren den Umgang mit E-Bike und Pedelec erlernen. Denn bereits eine falsche Größe des Zweirades oder ein zu hoch bzw. zu niedrig eingestellter Fahrradsattel können das Aufsitzen und Anfahren zu einer Herausforderung machen. In diesen speziellen Seminaren erklären Experten zum Beispiel, mit welcher Stufe der Trittunterstützung man am besten am Berg anfährt. Außerdem erfahren die Teilnehmer, wie sich das höhere Gewicht von E-Bike und Pedelec im Vergleich zu einem normalen Rad auf Bremsweg, Ausweichmanöver und das Überwinden von Hindernissen, wie zum Beispiel einer Bordsteinkante, auswirkt. Neben diesem theoretischen Wissen erhalten die Senioren Unterstützung in praktischen Übungen, um so ihr Können aus- und vor allem Vertrauen in die flotten Räder aufzubauen.
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Oft verwendet man die Begriffe „E-Bike“ und „Pedelec“ synonym. Gemeinsam haben sie allerdings nur, dass es sich in beiden Fällen um Elektrofahrräder handelt. Sie unterschieden sich in verschiedenen Aspekten, zum Beispiel hinsichtlich ihrer Ausstattung, der Benutzung und der Helmpflicht.
Der Begriff „Pedelec“ steht für „Pedal Electric Cycle“. Wer ein solches Rad fährt, wird von einem Elektromotor bis maximal 250 Watt nur dann unterstützt, wenn er in die Pedale tritt. Ein flotter Start aus dem Stand wird so unmöglich – es sei denn, man kauft sich ein Modell mit Anfahr- und Schiebehilfe. Diese Pedelec-Typen beschleunigen per Knopfdruck auf bis zu sechs Kilometer pro Stunde. Wenn man die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht hat, schaltet sich der Motor automatisch ab. Will der Nutzer schneller unterwegs sein, muss er dieses zusätzliche Tempo mit der eigenen Kraft aufbringen, sprich: strampeln! Um sie zu nutzen, gibt es kein Mindestalter und ein Führerschein ist genauso wenig notwendig. Mit Pedelecs darf man Radwege benutzen. Es besteht keine Pflicht einen Helm zu tragen. Allerdings wird dazu in jedem Fall geraten, allein schon wegen der höheren Geschwindigkeit.
Treten oder nicht treten
Ein E-Bike nimmt hingegen Tempo auf, ohne dass der Mensch das Fahrrad zunächst mit eigener Kraft in Gang setzt. Dies ist der größte Unterschied im Vergleich zu einem Pedelec. Bei einem E-Bike wird der Elektroantrieb durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker eingeschaltet. Dadurch fährt das Rad viel schneller an, als man es von einem gewöhnlichen Vehikel gewohnt ist. Dies bereit manchen Nutzern Schwierigkeiten. Bei einem E-Bike sind maximal 500 Watt Motorleistung und eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h erlaubt.
Während die Pedelecs rechtlich als Fahrräder gelten, zählen die E-Bikes zu den Leicht-Mofas. Um das Rad fahren zu dürfen, benötigt man daher eine Mofa-Prüfbescheinigung oder den Führerschein der Klasse AM. Eine Ausnahme gilt für die Menschen, die eine allgemeine Fahrerlaubnis besitzen oder vor dem 1. April 1965 geboren wurden. Für ein E-Bike braucht man außerdem eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen. Auf Radwegen darf man mit ihnen nur fahren, wenn es durch das Zusatzschild „Mofas frei“ erlaubt ist. Außerdem gilt für E-Bikes eine Helmpflicht.
Ob Sie nun mit Elektrofahrrad oder einem „normalen“ Rad unterwegs sind: Wir wünschen allzeit gute Fahrt und jede Menge schöne Frühlingsmomente.