Mehr Barrierefreiheit für NRW: Die neue Landesbauordnung
Seit den neunziger Jahren sind die Themen Barrierefreiheit und barrierefreies Wohnen zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Und das aus gutem Grund, wie diverse Untersuchungen zur Altersentwicklung der Gesellschaft zeigen: Lebten im Jahre 2013 noch 4,4 Millionen über 80-Jährige in Deutschland (5 % der Gesamtbevölkerung), wird sich ihr Anteil bis 2060 fast verdreifachen (Quelle: Untersuchung „Bevölkerung Deutschlands bis 2060“, statistisches Bundesamt). Trotzdem ist heute eine Vielzahl von Gebäuden noch nicht ausreichend barrierefrei gestaltet. Selbst Aufzüge als wichtiges Hilfsmittel zur Schaffung von Barrierefreiheit sind mancherorts nicht vollständig barrierefrei aufgebaut, obwohl es sogar eine DIN-Norm für barrierefreie Aufzüge gibt. Das Land Nordrhein-Westfalen will daher nun gegensteuern und mit einer Veränderung der Landesbauordnung für mehr Barrierefreiheit sorgen.
Was ändert sich mit der neuen Landesbauordnung?
In der Neufassung der Landesbauordnung NRW werden diverse Regelungen festgelegt, die sowohl Auswirkungen auf die barrierefreie Gestaltung von Neubauten als auch auf die Schaffung von Barrierefreiheit im Bestand haben. Beispielsweise müssen zukünftig schon Häuser mit mehr als drei Etagen mit einem Aufzug ausgestattet werden (bisher: ab sechs Etagen). Da die eingeführten Änderungen recht vielfältig sind, geht es in diesem Beitrag speziell um eine wichtige Veränderung für Treppenliftkäufer.
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Sie wollen Sich informieren oder brauchen Hilfe bei Ihrem Lift oder Aufzug? Kontaktieren Sie gerne unsere Fachberater oder Lesen Sie Erfahrungen in unseren KundenstimmenWas verändert sich für Treppenliftkäufer?
Durch die Anpassung der Landesbauordnung könnte der nachträgliche Einbau von Treppenliften im Bestand zukünftig häufiger möglich sein. Bislang durfte die nutzbare Treppenbreite nach dem Treppenlifteinbau nämlich einen Meter nicht unterschreiten, wenn sich im Haus mehr als zwei Wohnungen befinden. Daher war es in Mehrfamilienhäusern mit schmalen Treppenhäusern oftmals nicht möglich, einen solchen Lift zu installieren. Mit dem Inkraftttreten der neuen Landesbauordnung kann diese Mindestbreite jedoch unter bestimmten Voraussetzungen unterschritten und der Einbau ermöglicht werden. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Führungskonstruktion des Treppenlifts darf nicht breiter als 20 cm und nicht höher als 50 cm sein.
- Bei einer Leerfahrt des Lifts muss eine Restlaufbreite der Treppe von mindestens 60 cm (0,6 m) verfügbar bleiben.
- Der Lift muss eine Parkposition erhalten, die den Treppenbereich nicht einschränkt.
Die vorgeschriebene Restlaufbreite für Treppen in Häusern mit weniger als zwei Wohnungen bleibt dagegen unverändert. Hier gilt auch in der neuen Landesbauordnung der Grundsatz, dass 80 cm (0,8 m) freibleibende Laufbreite dort ausreichend ist.
Für wen ist diese Neuregelung von Vorteil?
Von dieser Veränderung werden künftig gerade die Menschen in Nordrhein-Westfalen profitieren, die in Mehrfamilienhäusern mit schmalen Treppenhäusern leben. Durch die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen nun auch dort einen Treppenlift einzubauen, werden viele Menschen erstmals auf diese Mobilitätshilfe zurückgreifen können. Das bedeutet für sie die Sicherheit, auch bei zunehmenden Mobilitätseinschränkungen im vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können.
Ab wann gelten die Änderungen?
Offiziell tritt die neue Landesbauordnung NRW erst ab dem Jahresende in Gänze in Kraft. Nichtsdestotrotz kann es sich im Bedarfsfalle schon jetzt lohnen, sich beim Bauamt zu erkundigen. Beispielsweise wurde in Bielefeld, der Heimatstadt von HIRO LIFT, laut Informationen der „Neuen Westfälischen“ bereits ein Lift an einer schmalen Treppe in einem Mehrfamilienhaus genehmigt. Diese Zustimmung zum Treppenlifteinbau schon vor der Jahresfrist sei dabei mit Rückendeckung aus Düsseldorf geschehen, so das Bielefelder Bauamt gegenüber der Zeitung.
Weiterführende Links:
- Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Bauordnung NRW: Was hat sich geändert?
- Link zur Studie „Bevölkerung Deutschlands bis 2060“ des Statistischen Bundesamtes: Studie